05.05.2022

Nebenkostenabrechnung – erst prüfen, dann zahlen

In der Nebenkostenabrechnung verstecken sich häufig Fehler

Einmal im Jahr ist es so weit: Die Nebenkostenabrechnung liegt im Briefkasten. Da die Preise für Heizung und Warmwasser in die Höhe steigen, schauen auch wir genauer hin. Das kann sich lohnen. Es muss im Mietvertrag vereinbart werden, dass die Betriebskosten auf unsere Mieter umgelegt werden. Ausnahmen sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, diese müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Die Abrechnung muss eine übersichtlich gegliederte Aufstellung der einzelnen Kostenarten enthalten. Werden die Mindestangaben in der Abrechnung nicht eingehalten, können wir als Vermieter keine Nachzahlung von Ihnen verlangen.

Der Vermieter muss gesetzliche Fristen beachten. Spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss der Brief beim Mieter sein. Die Mieter der JuBa Genossenschaft, erhalten die Abrechnung im laufenden Jahr, diese Abrechnung bezieht sich immer auf das vergangene Jahr. Zum Beispiel: Im Jahr 2023 erhalten Sie spätestens 31.12.2023 die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022


Welche Betriebskosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden?

Drei betreffen die Heizung und Warmwasser die übrigen 14 sind ,,kalte Betriebskosten“ wie zum Beispiel Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung.


Was tun bei Beanstandung?

Es können immer mal Fehler passieren. Sie als Mieter sollten dem Vermieter am besten schriftlich informieren, sodass die Fehler nachgebessert werden können.


SPARTIP der JuBa Genossenschaft:

  1. Heizen Sie auch solche Räume ausreichend, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie etwas niedrigere Temperaturen vorziehen.
  2. Die Temperatur der inneren Oberflächen von Außenwänden sollte 17°C nie wesentlich unterschreiten. Dies ist dann leichter sicherzustellen, wenn Möbelstücke, besonders solche auf geschlossenen Sockeln, nicht zu dicht an der Wand stehen; ein Abstand von über 10cm ermöglicht erst die notwendige Zirkulation der Raumluft.
  3. Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch Verkleidungen oder lange Vorhänge behindert werden.
  4. Die Türen zu weniger beheizten Räumen sind nach Möglichkeit geschlossen zu halten; deren Temperierung ist Aufgabe des örtlichen Heizkörpers. Größere Blattpflanzen sind besser in vollbeheizten Räumen untergebracht.
  5. Widmen Sie der Raumlüftung besondere Aufmerksamkeit. Sie dient nicht nur dem Ersatz von verbrauchter durch frische Luft, sondern in starkem Maße der Abführung dampfförmigen Wassers, dessen Menge Sie sich je nach Wohnungsgröße und Nutzungsintensität durchaus mit 10, 20 oder gar 30 Litern pro Tag vorstellen können.
  6. Beim Lüften geht Heizenergie verloren. Dies muss jedoch im Interesse gesunder raumklimatischer Verhältnisse und zum Schutz des Baukörpers hingenommen werden. Worauf es ankommt ist, diesen Verlust bei ausreichendem Luftwechsel gering zu halten. Dies gelingt am besten, wenn man durch geeignetes Vorgehen den vollständigen Luftaustausch möglichst schnell ablaufen lässt. Öffnen Sie deshalb die Fenster und Türen weit; schaffen Sie nach Möglichkeit Durchzug. Nach fünf, allenfalls zehn Minuten haben Sie dann die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach Ihrer anschließenden Erwärmung wieder Wasserdampf aufnehmen kann. Der große Vorteil dieser Lüftungsart ist darin zu sehen, dass mit der verbrauchten Luft nur wenig Wärme entweicht; die in den Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherten, viel größeren Wärmemengen bleiben im Raum und tragen dazu bei, die Frischluft nach dem Schließen der Fenster wieder schnell auf die gewünschte Temperatur zu bringen.
  7. Jede Dauerlüftung durch spaltbreites Offenhalten oder Ankippen von Fensterflügeln kostet unverhältnismäßig mehr Energie und sollte daher während des Heizbetriebes unterbleiben.
  8. Ein einmaliges, gegebenenfalls etwas längeres Lüften genügt heute, nach Abdichtung aller Fugen und Spalten, im Allgemeinen nicht mehr. Je nach Nutzung muss die geschilderte „Stoßlüftung“ bis zu dreimal wiederholt werden.
  9. Ratsam ist schließlich, die beispielsweise beim Duschen oder Kochen in verhältnismäßig kurzen Zeitspannen großen freigesetzten Wasserdampfmengen sofort nach außen abzuleiten. Sie sollten daran gehindert werden, sich über offene Türen in der ganzen Wohnung zu verteilen.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
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