Wie erhalte ich eine Wohnung bei Ihnen?

Füllen Sie online unseren Bewerberbogen im Internet aus oder senden Sie uns den ausgedruckten und ausgefüllten Bewerberbogen an unsere Verwaltungsadresse. Gerne können Sie während der Öffnungszeiten auch persönlich in unsere Verwaltung kommen und einen Bewerberbogen ausfüllen oder abgeben.

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Können nur Justizangehörige bzw. Personen des öffentlichen Dienstes Wohnungen bei Ihnen mieten?

Grundsätzlich kann bei uns jeder eine Wohnung mieten. Einige unserer Wohnungen unterliegen einem Belegungsrecht durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt. Diese Wohnungen werden vorrangig an Angehörige des öffentlichen Dienstes vermietet.

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Wie werde ich Mitglied?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir werden für Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft vorbereiten und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie haben bei uns auch die Möglichkeit Mitglied zu werden, wenn Sie beabsichtigen, eine Wohnung künftig anmieten zu wollen.

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Wo befinden sich die Wohnungen der JuBa?

Wir haben Wohnungen in folgenden Frankfurter Bezirken:

Sachsenhausen
Bornheim
Oberrad
Bergen-Enkheim
Westend
Eckenheim
Preungesheim
Seckbach
Ginnheim

Des Weiteren haben wir Wohnungsbestände in Weiterstadt.

Schauen Sie bitte in unsere Bestandsübersicht.

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An wen wende ich mich für Fragen zu meiner Mitgliedschaft?

Das Mitgliedswesen hat bei uns als Genossenschaft einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund ist das hausTeam Betreuung für das Mitgliedswesen zuständig.

Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

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Was ist die Frankfurter Kooperation?

Die Kooperation Frankfurt ist ein Zusammenschluss der sieben größten Frankfurter Wohnungsbau-Genossenschaften. Insgesamt bewirtschaften die Kooperationsmitglieder rund 10.000 Wohneinheiten. Die Kooperation steht der Frankfurter Bürgergesellschaft, der Politik und der Presse gebündelt und effizient zu Fragen des genossenschaftlichen Wohnens in Frankfurt am Main zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier.

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An wen muss ich mich bei Reparaturen oder Instandhaltungsfällen wenden?

Neben unserem Servicetelefon haben wir eine extra I.S.T. – Telefonnummer (0800 / 61 09 24 0), an die Sie sich bei Reparaturen und Instandhaltungsfällen wenden können. Dadurch werden Sie direkt weitergeleitet und können unserem Mitarbeiter Ihre Anliegen rund um die Reparaturen melden. Dieser wird Ihr Anliegen aufnehmen und die Reparatur durch einen Hausmeister oder eine Firma veranlassen, um eine schnellstmögliche Abhilfe Ihrer Mängel zu gewährleisten.

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Darf ich in Genossenschaftswohnungen Haustiere halten?

Wenn Sie in eine unserer Genossenschaftswohnungen mit Haustieren einziehen möchten oder sich während Ihrer Mietzeit für ein Haustier entscheiden, können Sie Ihr Tier bei uns in der Verwaltung anmelden bzw. eine Erlaubnis zur Haltung beantragen. Nach Genehmigung Ihrer Anfrage bekommen sie per Post, ein Genehmigungsformular zur Tierhaltung zugeschickt. Ein Kriterium zur Ablehnung sind im Einzelfall bestimmte Hunderassen, die als Kampfhunde gelten und gelistet sind. Kleintiere wie Hasen, Meerschweinchen, Hamster und Farbmäuse sind in der Regel nicht anzumelden. Katzen, dürfen nur als Hauskatzen gehalten werden, da es in der Vergangenheit zu Revierkämpfen und Verschmutzungen durch Urin sowie Kot in den Liegenschaften kam. Die Haltung von Hunden und Katzen muss schriftlich beantragt werden.

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Wie kann ich einen Tiefgaragenstellplatz oder Außenstellplatz erhalten?

Wenn Sie Interesse haben einen Parkplatz zusätzlich zu Ihrer Wohnung bei uns anzumieten, können Sie dies per E-Mail oder auch telefonisch anfragen. Wir werden uns dann schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihnen einen passenden Stellplatz anbieten, wenn wir zu diesem Zeitpunkt freie Stellplätze zur Verfügung haben.

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Habe ich als Mitglied ein Anrecht auf Wohnungen jeder Größe?

Wir als Genossenschaft möchten genossenschaftlich und mitmenschlich denken, weshalb wir darauf achten, mit welcher Personenzahl man einziehen möchte oder ob man alleinstehend ist. Größere Wohnungen, hier 3-Zimmer oder 4-Zimmer, sind für Familien mit Kindern vorgesehen, da diese mehr Platz benötigen als einzelne Personen. Ebenfalls sind die 3-4 Zimmer Wohnungen begrenzter als die kleineren Wohnungen. Allein oder zu zweit, haben wir viele schöne und geräumige 1- Zimmer oder 2-Zimmer Wohnungen zur Verfügung, die viel Platz für ein Für – Immer – Zuhause bieten.

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Wie kann ich in den Zählerraum gelangen, wenn ich die Zählerstände meiner Wohnung ablesen möchte?

Grundsätzlich ist es uns aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt, den Raum aufzuschließen und auf unbestimmte Zeit zugänglich zu machen. Wenn Sie gerne die Zählerstände ablesen möchten, können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen, einen Termin mit dem Hausmeister zu machen, der Ihnen dann den Raum für eine Zählerablesung aufschließt.

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Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Nein, Untervermietung ist bei uns grundlegend nicht erlaubt, da für uns kein berechtigtes Interesse besteht.

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Ist ein Wohnungstausch innerhalb eines Hauses erlaubt?

Ein Wohnungstausch muss bei uns beantragt werden, da dieser begründet sein muss. Ein Wohnungstausch kann grundsätzlich gemacht werden, wenn zum Beispiel Kinderzuwachs oder Familienvergrößerung ansteht oder wenn ältere Damen oder Herren gerne ins Erdgeschoss ziehen möchten, um viele Treppenstufen zu vermeiden. Ohne wichtigen Grund und bei Bewohnen einer passenden Wohnung, ist es aufgrund unseres genossenschaftlichen Denkens, nicht erlaubt, die Wohnung zu tauschen.

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Was muss ich tun, wenn nachträglich eine weitere Person zu mir ziehen möchte?

Um eine weitere Person auf Ihre Wohnung anzumelden, muss diejenige Person die Wohnungsgeberbestätigung bei uns beantragen, indem sie per E-Mail eine Anfrage zur Genehmigung und eine Kopie des Personalausweises schickt. Nach interner Bearbeitung werden wir diesen per Post oder E-Mail zu Ihnen senden. Ab diesem Einzugsdatum haben sie 2 Wochen Zeit sich bei der zuständigen Behörde umzumelden.

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Wie kann ich mich informieren, welche Wohnungen zu vermieten sind?

In der Regel geben wir telefonisch keine Auskunft darüber, welche Wohnungen frei sind. Per Bewerberformular auf der JuBa Internetseite, können sie eine Anfrage stellen. Wir bearbeiten diese dann und können herausfiltern, ob wir eine passende Wohnung für sie haben.

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Wie läuft eine Übergabe, Vorabnahme oder Schlussabnahme ab?

Grundsätzlich wird immer ein Termin mit Ihnen vereinbart und ein Protokoll geführt. Bei der Übergabe einer Wohnung, werden alle Mängel und Gegebenheiten der Wohnung in das Protokoll eingepflegt und die Wohnungsschlüssel dem neuen Mieter übergeben. Bei einer Vorabnahme wird der aktuelle Ist-Zustand der Wohnung aufgenommen und protokolliert. Bei einer Schlussabnahme muss die Wohnung und auch der Keller besenrein übergeben werden, was bedeutet, dass Keller und Wohnung in den ursprünglichen Zustand versehen werden müssen. Ebenfalls wird alles protokolliert und die Zählerstände aufgenommen.

Sie bekommen immer im Anschluss eine Kopie der jeweiligen Protokolle per Post zugesendet.

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Wie staffeln sich die Anteile in unserer Genossenschaft?
1 – Zimmer-Wohnung:  10 Anteile  à 160,00 Euro = 1.600,00 Euro
1,5 – Zimmer-Wohnung:  12 Anteile  à 160,00 Euro = 1.920,00 Euro
2 – Zimmer-Wohnung:  14 Anteile  à 160,00 Euro = 2.240,00 Euro
3 – Zimmer-Wohnung:  16 Anteile  à 160,00 Euro = 2.560,00 Euro
4 – Zimmer-Wohnung:  18 Anteile  à 160,00 Euro = 2.880,00 Euro
5 – Zimmer-Wohnung:  20 Anteile   à 160,00 Euro = 3.200,00 Euro

 

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Darf ich in eine angemietete Wohnung einen eigenen Bodenbelag legen?

Grundsätzlich ja. Sie dürfen mit einer Genehmigung von uns einen eigenen Boden verlegen. Nach Auszug bzw. bei der Übergabe, muss allerdings der Boden entfernt werden und die Wohnung wieder besenrein sein. Der Zuschnitt der Sockelleisten ist bei uns grundsätzlich nie erlaubt.

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Was ist, wenn ich die Möbel, den Boden oder die Küche meines Vormieters übernehmen möchte?

Wenn für die abgenommene Wohnung keine Modernisierung oder ähnliches geplant wird, ist es möglich Möbel et cetera zu übernehmen. Hierbei sollten sie allerdings einen schriftlichen Vertrag mit dem Vormieter aufsetzen, dass Sie diese übernehmen.

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Was muss ich tun, wenn ab dem 01.07.2024 die Kabelgebühren nicht mehr mit den Nebenkosten abgerechnet werden?

Das Nebenkostenprivileg wird am 01.07.2024 abgeschafft. Dazu hängt in jedem unserer Häuser ein Aushang, in dem nochmals das Vorgehen erklärt wird. Wenn sie nun Ihren aktuellen Vertrag so weiterführen möchten, müssen sie sich an Vodafone wenden und das weitere Vorgehen klären. Sie können aber auch über andere Anbieter Verträge abschließen.

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JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
Homburger Landstraße 123, D-60435 Frankfurt am Main
Telefon (069) 61 09 24 - 0, Telefax (069) 61 09 24 - 25