14.07.2015

Das Mietrecht und seine Irrtümer

Zwischen Mieter und Vermieter gibt es immer wieder Themen, die verschiedentlich ausgelegt werden. Über einige Dinge halten sich hartnäckig Gerüchte, die sich im Nachhinein als Irrtum herausstellen.

Auch geben Mieter untereinander sich, oft gut gemeinte, Ratschläge, die dann zu Missverständnissen führen können. Aber das Mietrecht ist sehr komplex und wird auch oft geändert. Jedes Jahr gibt es zahlreiche Urteile und Änderungen zu diesem Thema, sodass sich fast nur Mietrechtsspezialisten wirklich auskennen.

Ein beliebtes Thema ist hierbei, dass jemand früher aus einem Mietvertrag entlassen wird, wenn drei Nachmieter präsentiert werden. Doch grundsätzlich müssen sich alle Mieter an die Kündigungsfristen halten. Eine eventuelle Ausnahme kann hier nur der Vermieter treffen. Auch kann ein etwaiger Untermieter nicht automatisch in das bestehende Mietverhältnis des Hauptmieters eintreten, nur weil er die Mieten für eine gewisse Zeit übernommen hat. Wenn ein Untermieter der Hauptmieter werden möchte, muss dies beantragt und ein Wechsel vom Vermieter genehmigt werden.

Häufig besteht auch der Irrtum, dass stillschweigend sein Partner mit in die bestehende Wohnung aufgenommen werden könne. Auch hier muss der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt und eine Genehmigung eingeholt werden.

Es darf gefeiert werden - egal ob Party, Geburtstag oder Silvester- manche sind der Meinung, dass ihnen dieses Recht einmal monatlich zusteht, es laut zugehen darf und die Nachbarn dies dulden müssen. Das ist jedoch auch ein Irrtum, bei Feiern im Haus müssen Mieter die Nachtruhe einhalten und diese gilt für alle ab 22 Uhr.

Ein weiterer Irrtum herrscht weitläufig beim Thema Mietminderung bei Mängeln. Hier muss nicht, wie fälschlich gedacht, der Vermieter zustimmen. Aber es muss der Vermieter umgehend auf einen Mangel schriftlich hingewiesen werden, z.B. bei Schimmel in der Wohnung, denn der Vermieter muss die Gelegenheit erhalten, den Mangel beseitigen zu können. Erst dann darf der Mieter die Miete kürzen, bis ein Mangel beseitigt wurde. Hierbei darf der Mieter die Arbeiten natürlich nicht verschleppen und muss den Zugang zur Wohnung gewähren.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Gespräch innerhalb der Hausgemeinschaft oder auch zwischen Mieter und Vermieter meist mehr bewirkt, beide Seiten zufrieden sind und individuelle Kompromisse gefunden werden können. Wir wünschen Ihnen ein harmonisches Zusammenleben.

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