16.03.2015

Änderung der Mitwirkungspflicht im Meldewesen

Zum 1. Mai 2015 tritt eine Änderung in Kraft, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft:

Es handelt sich um die Wiedereinführung der "Mitwirkungspflicht im Meldewesen".

Hierunter ist zu verstehen, dass der Vermieter bei Ein- und Auszug eines Mieters eine Bestätigung ausstellen muss, die dann der Mieter beim Einwohnermeldeamt vorzulegen hat.

Eine solch ähnliche Regelung gab es bereits bis 2002. Damals wurde sie zum Bürokratieabbau abgeschafft. Inzwischen ist aber wohl die Bundesregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erneute Einführung dieser Regelung sogenannte Scheinanmeldungen eindämmen könnte. Datenschützer sehen dies eher kritisch, da sich die Daten auch beispielsweise zur Erhebung der Rundfunkgebühren sehr gut eignen würden.

Dennoch wird diese Regelung zum 1. Mai 2015 kommen. Vermieter müssen dann innerhalb von 2 Wochen den Ein- bzw. Auszug aller meldepflichtigen Personen bescheinigen. Ein entsprechendes bundesweites Internetportal soll hierzu noch entwickelt werden. Im Gegenzug sind die Behörden vom 1. Mai 2015 an verpflichtet, dem Vermieter über das korrekte An- bzw. Abmelden seines Mieters Auskunft zu geben.

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