18.06.2015

Was blüht denn da?

Der Sommer ist da und auch auf dem Balkon soll es blühen. Doch hier sind einige Dinge zu beachten.

Jeder Mieter darf seinen Balkon mittels Blumenkästen bepflanzen, soweit dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich untersagt ist. Hierbei ist es dem Mieter weitgehend freigestellt, welche Pflanzen er in die Blumenkästen setzt. Eine Ausnahme sind Pflanzen, die andere belästigen könnten, oder die die Fassade angreifen, wie z.B. Kletterpflanzen.

Außerdem sollte der Mieter darauf achten, dass durch auslaufendes Wasser beim Gießen der Mieter darunter nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen wird, z.B. dass seine Wäsche, die er zum Trocknen auf dem Balkon stehen hat, durch Gießwasser nass und schmutzig wird. Auch beim Saubermachen der Kästen durch abfallende Blüten könnten sich Mitmieter gestört fühlen. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist somit auch bei Begrünung des Balkons das A und O. Ebenfalls sollte die Sicherheit nicht außer Acht gelassen werden. Die Balkonkästen müssen so gesichert sein, dass sie bei Wind nicht herabfallen können und wohlmöglich andere verletzen. Für eventuell entstehende Schäden haftet dann nämlich auch der Mieter.

Wir wünschen Ihnen viel Freude auf Ihrem blühenden Balkon.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

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