23.01.2017

Ratschläge und Tipps zur Beantragung einer Pflegestufe

Viele unserer Mitglieder sind bezüglich der Möglichkeiten einer Leistung der Pflegeversicherung unsicher und kommen oft nicht in den Genuss einer Hilfe.

Jeder Versicherte, Angehörige oder Lebenspartner hat einen umfassenden Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse. Der Antrag ist formlos möglich; telefonisch, per E-Mail und auch schriftlich.

Rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an (AOK, Barmer Ersatzkasse, Deutsche Angestellten Krankenkasse oder andere). Tragen Sie vor, dass Sie eine Beratung benötigen. Die Pflegekasse wird Ihnen einen Berater nach Hause schicken und er wird dann in einem gemeinsamen Gespräch die Möglichkeiten einer Hilfe, einer häuslichen Betreuung u.v.m. erklären. Bei einem evtl. Besuch eines Gutachters/einer Gutachterin zeigen Sie, was nicht mehr geht. Wenn Sie natürlich „alles selber“ machen, ist das nicht günstig und gibt ein falsches Bild wieder.

Wann sollte über die Beantragung einer Pflegestufe nachgedacht werden?

Wenn Tätigkeiten, die früher unproblematisch oder ohne fremde Hilfe ausgeführt werden konnten, plötzlich nicht mehr alleine erledigt werden können. Hierzu zählt:

  • das An- und Ausziehen: Kann das wirklich alles ohne fremde Hilfe erledigt werden?
  • Morgentoilette oder Duschen: Wer hilft hier mit? Wer wäscht die Beine oder den Rücken? Wird dem Patienten vielleicht schwindelig? Wer kämmt die Haare? Können die Zähne noch selbst geputzt werden?
  • das Gehen innerhalb der Wohnung: Ist hier fremde Hilfe nötig? Wird vielleicht schon ein Rollator, ein Rollstuhl oder ein E-Mobil benötigt?
  • das Kochen: Wer kocht? Oder wird sogar Essen auf Rädern angeliefert? (Anmerkung: Wer Essen auf Rädern bezieht und ein geringes Einkommen hat, kann vom Sozialamt einen Zuschuss erhalten.)
  • das Essen: Kann noch alleine gegessen werden? Muss das Essen mundgerecht zubereitet werden? Wer stellt das Trinken bereit?
  • das Einkaufen oder der Gang zum Arzt und zu Behörden: Ist dies vollständig ohne fremde Hilfe möglich? Wird die Unterstützung des Partners, eines Bekannten oder Verwandten benötigt?
  • die Wohnung: Wer putzt die Wohnung? Wer wäscht die Kleidung? Wer spült, deckt den Tisch und räumt auf?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse und bitten Sie um Beratung, evtl. um einen Besuch eines Gutachters. Vielleicht werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, die Ihnen das Wohnen in Ihrem gewohnten häuslichen Bereich erleichtern. Ein Hinweis noch, Personen mit einer Pflegestufe haben gem. § 40 SBG XI einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40,00 €, wenn sie privat von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.

Wir möchten, dass Sie so lange, wie es möglich ist, bei uns zuHause sind. Nehmen Sie die Hilfe der Krankenkasse an.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
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