17.11.2016

Das Recht auf Wohnen – ein Menschenrecht auch in Deutschland!

In der gegenwärtigen Debatte um Wohnungsnot und teure Mieten taucht vereinzelt der Hinweis auf, Wohnen sei ein Menschenrecht! Wahr oder gar ernst genommen wird ein solcher Hinweis selten, und doch ist das Recht auf Wohnen ein international verbrieftes Menschenrecht!

Als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard ist dieser fest verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in dem von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt von 1966 (seit 1976 in Kraft).

Das Menschenrecht auf Wohnen fordert die hinreichende Verfügbarkeit und den Schutz angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage.

Ebenso wie andere soziale Menschenrechte stellt dieses Recht keine Maximalforderungen, sondern formuliert Mindestgarantien für ein menschenwürdiges Leben, welches die Staaten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten haben.

Dabei ist eine sichere, angemessene und dauerhaft finanzierbare Wohnung eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben, wie etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege treffend feststellt.

Nach der Bedarfsermittlung von Wohnflächen durch die Normen VDI 6000 Blatt 1, DIN 18025-1 und DIN 18025-2 im sozialen Wohnungsbau bedeutet dies im Durchschnitt:

  • 1 Person ca. 45 – 50 qm
  • 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
  • 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume und
  • 4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume

Hinzu kommen für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum.

Auch wir als Genossenschaft versuchen dazu beizutragen, indem wir günstigen Wohnraum anbieten, um gegen die Wohnungsnot in unseren Standorten anzukämpfen. Wir bieten mit unserem Dauernutzungsvertrag ein Recht auf ein lebenslanges Wohnen und wollen dieses Ziel auch zukünftig weiterhin verfolgen, um vielen Menschen das Anrecht auf eine Wohnung zu ermöglichen.

(Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II)

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
Homburger Landstraße 123, D-60435 Frankfurt am Main
Telefon (069) 61 09 24 - 0, Telefax (069) 61 09 24 - 25