03.05.2016

Vorsicht!!! Trickbetrüger bei Rauchwarnmelderprüfung unterwegs!

Tipps, um nicht auf die Trickbetrüger reinzufallen

Seit Januar 2016 besteht die Rauchwarnmelderpflicht. Die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft heute“ hat sich aktuell mit diesem Thema beschäftigt, da Trickbetrüger diese Pflicht zu Ihrem Vorteil nutzten. So verschaffen sie sich Zugang zu Wohnungen, indem Sie sich als Wartungspersonal ausgeben. Es gilt generelle Vorsicht bei unangemeldeten Wartungsbesuchen.

Diese 6 Tipps sollten beachtet werden, um nicht auf die Trickbetrüger reinzufallen:

  • Die Wartungs-, Ablese- und Montagetermine werden grundsätzlich durch einen Hausaushang mit einem ausreichenden Zeitfenster angekündigt.
  • Nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt die Wartung etwa alle zwölf Monate. Der Zeitraum kann allerdings auch bis zu drei Monaten variieren. Hat es in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus erst vor kurzem eine Wartung gegeben, ist oberste Vorsicht geboten.
  • Grundsätzlich ist außerdem zu beachten, dass die Wartungen niemals von der Feuerwehr durchgeführt werden. Nur Wartungspersonal von der Fachfirma (bei uns Fa. Ista) ist Zutritt in die Wohnung zu gewähren. Lassen Sie sich am besten einen Ausweis oder eine Beauftragung vorzeigen, um sicher zu stellen, dass auch kein Trickbetrüger vor Ihnen steht.
  • Falls Zweifel an einem Wartungsauftrag bestehen, können Sie mit einem Anruf bei uns oder unserem Vertragspartner, der für die Rauchwarnmelder zuständig ist, nachfragen. Hinweise, Telefonnummern (Tel. ista: 069-420909-0) finden Sie auf dem Hausaushang.
  • Die Wartung bei nicht-funkenden Messgeräten erfolgt oftmals im Rahmen der Jahresablesung. Unüblich ist eine separate Wartung.

    Diese sollten Sie daher kritisch hinterfragen.
     

(Quelle: Wohnungswirtschaft heute.)

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