05.10.2015

Immer wieder ein Thema: Schlüsseldienste

Viele haben es selbst schon erlebt: Die Wohnungstür ist zugefallen oder man hat sie zugezogen und keinen Schlüssel dabei.

Im günstigsten Fall kann die Tür mit einem Ersatzschlüssel wieder geöffnet werden. Deshalb empfiehlt es sich, einen solchen für den Notfall bei einer Person des Vertrauens – etwa einem Nachbarn – zu hinterlegen. Doch wie es meist in solchen Situationen ist, ist der Betreffende nicht erreichbar oder er könnte ohnehin nicht helfen, da der Schlüssel von innen im Türschloss steckt.

Hier bleibt dann nur noch die Möglichkeit, einen Schlüsseldienst herbeizurufen. Grundsätzlich gilt: Je ungünstiger die Tageszeit (Abend- bzw. Nachtstunden/Wochenende), umso deftiger sind die Preisaufschläge. Wie immer wieder in den Medien berichtet wird, kann man hier jedoch sehr schnell an ein „Schwarzes Schaf“ geraten. Deshalb ist es wichtig, trotz der misslichen Lage die Ruhe zu bewahren und nicht dem Erstbesten den Auftrag zu erteilen. Vorsicht ist geboten bei Anbietern, deren Firmenbezeichnung im Internet oder Telefonbuch ganz oben platziert sind (etwa „AAA, 1A, ABC“). Daher ist es ratsam, sich wenn möglich, zunächst mit einem ortsansässigen Handwerker in Verbindung zu setzen.

Treffen Sie mit dem Monteur bereits beim telefonischen Kontakt feste Absprachen hinsichtlich der anfallenden Kosten (Anfahrt, voraussichtliche Arbeitszeit, sonstige Arbeitspositionen) oder erfragen Sie diese zumindest – am besten möglichst im Beisein eines Zeugen (Telefonlautsprecher einschalten!). Denn hier können die Preisunterschiede bis zu 250 Prozent betragen! Wichtig ist es auch, vorab zu klären, ob die Rechnung per Banküberweisung beglichen werden kann. Ein seriöser Schlüsseldienst wird dies akzeptieren.

Auch in puncto Arbeitsweise gibt es immer wieder böse Überraschungen. Die Folge ist dann unter Umständen ein beschädigter Schließzylinder. In der Regel lässt sich eine zugefallene, unabgeschlossene Tür von einem Fachmann ohne weiteres problemlos öffnen.  

Eine ordentliche Rechnung ist selbstverständlich. Falls Zweifel an der Richtigkeit bestehen, können Sie sich auch im Nachhinein bei der örtlichen Verbraucherberatungsstelle erkundigen, ob eine oder mehrere Rechnungsposition/en überteuert oder gar unzulässig ist/sind und in welcher Frist die Rechnung reklamiert werden muss.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

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