25.07.2018

Ihre Betriebskostenabrechnung 2018

Es ist so weit, Ihre JuBa erstellt die Betriebskosten aus 2017. Hiernach wird Zug um Zug der Versand erfolgen.

Der Begriff Betriebskosten ist gesetzlich definiert in § 19 (2) WoFG und § 1 BetrKV. Es ist ein Fachausdruck für alle Kosten, die dem Vermieter durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Von diesen Betriebskosten ist jedoch nur ein bestimmter, gesetzlich festgelegter Teil umlegbar.

In der Praxis wird vielfach unterschieden in kalte und warme Betriebskosten. Kalte Betriebskosten sind z. B. die Kosten der Wasserver- und -entsorgung, Kosten der Müllbeseitigung, die Grundsteuer, die Versicherungsprämie, die Hauswartkosten und andere. Warme Betriebskosten sind Kosten der Heizung und der Wärmeversorgung.

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein. Diese Abrechnungsfrist ist zwingend und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Sollten Sie zur Abrechnung sodann Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich, unter der Telefonnummer 069 / 61 09 24 - 0, gerne zur Verfügung.

Ihre JuBa Genossenschaft

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
Homburger Landstraße 123, D-60435 Frankfurt am Main
Telefon (069) 61 09 24 - 0, Telefax (069) 61 09 24 - 25