07.11.2016

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, den 21. November 2016, um 19.00 Uhr, im Saalbau Ronneburg, Gelnhäuser Straße 2, 60435 Frankfurt am Main ein.

Die Tagesordnung, die Synopse und Begründung der vorgeschlagenen Satzungsänderungen sowie ein Hinweisblatt haben alle Mitglieder per Brief erhalten.

Es wird heute schon um Verständnis gebeten, dass die Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur unter Vorlage Ihres Einladungsschreibens, das Sie per Brief erhalten haben, verbunden mit dem Bundespersonalausweis oder ähnlichem möglich ist.

Der Aufsichtsrat hat zu gewährleisten, dass nur Mitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Ehegatten, die nicht selbst Mitglied unserer Genossenschaft sind, können mit Vollmacht teilnehmen oder in Begleitung des Mitgliedes die Versammlung besuchen.

Die Satzungsänderungen sind für die Zukunftssicherung der Genossenschaft sehr wichtig. Wir bitten Sie deshalb um eine rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Klaus Radke

 

WICHTIGER HINWEIS

Im Vorfeld der anberaumten außerordentlichen Mitgliederversammlung haben in der ersten Oktoberhälfte vier Informationsveranstaltungen stattgefunden. Dabei sind die geplanten Satzungsänderungen ausführlich dargelegt und offen und sachlich diskutiert worden. Die Reaktion der Mitglieder war sehr positiv.

Dessen ungeachtet ist damit zu rechnen, dass vor der Mitgliederversammlung wiederum anonyme Flugblätter verteilt werden, um die erforderlichen Satzungsänderungen zu torpedieren. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern!

Es sei Ihnen Folgendes versichert:

Kein Mitglied verliert seine Wohnung. Davor ist es durch die Satzung und den abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag geschützt. Die Umwandlung bestehender Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen ist explizit ausgeschlossen.

Eine Fremdbestimmung durch Investoren ist nicht möglich, da nur Interessenten für eine Wohnung aufgenommen werden. Diese müssen Anteile zeichnen und somit die Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung dokumentieren.

Die Kooperation der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften berührt nicht die rechtliche Selbständigkeit der Kooperationspartner. Es gibt keine Haftung für andere Genossenschaften.

Vorstand und Aufsichtsrat werden die durch die Erweiterung des Geschäftszwecks möglichen Maßnahmen mit derselben kaufmännischen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit durchführen wie die in der Vergangenheit erfolgreich abgeschlossenen Bau- und Großsanierungsprojekte. Dazu sind sie nach Gesetz und Satzung verpflichtet.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
Homburger Landstraße 123, D-60435 Frankfurt am Main
Telefon (069) 61 09 24 - 0, Telefax (069) 61 09 24 - 25