23.07.2018

Die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

In Zeiten zunehmender Digitalisierung wird Datenschutz ein immer wichtigeres Thema.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt, soll dafür sorgen, dass die Privatsphäre von Menschen besser geschützt wird. Im Wesentlichen besagt die Grundverordnung, dass personenbezogene Daten dem gehören, den sie betreffen. Kundendaten gehören also dem Kunden. Wenn dieser beispielsweise will, dass seine Daten gelöscht werden, müssen sie gelöscht werden. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann gespeichert und verarbeitet werden, wenn der Kunde oder das Gesetz dies explizit erlaubt. Wer mit den Daten fremder Menschen arbeitet, also auch wir als Genossenschaft, muss in Zukunft einiges beachten.

Was ist die DSGVO, wer ist betroffen?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten und wurde am 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist für alle EU-Staaten bindend. Grundlage für die Verordnung ist das Recht einer Privatperson an ihren eigenen Daten, denn prinzipiell ist die Erfassung und Verarbeitung von Personendaten verboten – außer es wird erlaubt oder ist für die Geschäfts-beziehung unbedingt notwendig. Das ist in Deutschland auch jetzt schon so im Bundes-datenschutzgesetz geregelt. Neu ist, dass die DSGVO in der ganzen EU gilt. Von der Verordnung betroffen sind alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – ganz egal, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

Warum ist die Verordnung für das Miet- bzw. Mitgliedsverhältnis von Bedeutung?

Schon bei der Vertragsanbahnung fragen Vermieter viele Daten von ihren Mietinteressenten ab. So verlangen sie oft eine Schufa-Selbstauskunft, einen Einkommensnachweis sowie diverse Angaben zu den Personen, die einziehen möchten. Nach Vertragsabschluss geht es weiter: Der Ablesedienst für die Heizung beispielsweise erhebt Messwerte und Verbrauchsdaten. Außerdem erhalten Mieter Betriebskostenabrechnungen und stehen per SMS oder E-Mail mit dem Vermieter in Kontakt. Dabei sind immer personenbezogene Daten im Spiel. Nach der neuen DSGVO gelten bereits eine IBAN oder eine IP-Adresse als personenbezogene Daten, die unter den Schutz der Verordnung fallen.

Ihre JuBa hat seit Jahrzenten den sicheren Umgang mit Ihren Daten praktiziert. Dem ist heute noch genauso gegeben. Bei eventuellen Bedarf an weitergehenden Infos können Sie sich vertrauensvoll an uns richten.

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Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

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