16.09.2016

Dauernutzungsvertrag

Im Gegensatz zu „normalen“ Wohnungsgesellschaften, Vermietern usw. verwenden wir als Genossenschaft einen sogenannten Dauernutzungsvertrag.

Für viele Interessenten, die Mitglied unserer Genossenschaft werden wollen, ist dieser Begriff neu. Doch wie das Wort „Dauernutzungsvertrag“ schon aussagt, bedeutet es in der Praxis, ein lebenslanges Wohnen und Nutzen der Wohnung. Es gibt also einen deutlichen Vorteil gegenüber einem standardisierten Mietvertrag. Das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters entfällt unter bestimmten Gesichtspunkten bei einem Dauernutzungsvertrag. Dieser Dauernutzungsvertrag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen unserer Satzung gekündigt werden. Das stellt einen weiteren Vorteil für die Mitglieder einer Genossenschaft dar.

Im Dauernutzungsvertrag sind Angaben zur Wohnung sowie zur Hausordnung, Reinigung und Benutzung der Gemeinschaftsräume und weitere wichtige Fakten festgehalten. Er unterscheidet sich in der Hinsicht nur in Kleinigkeiten gegenüber dem standardisierten Mietvertrag.

JuBa – Ihr Zuhause

 

Die JuBa Genossenschaft ist eine der größeren ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften im Rhein-Main-Gebiet. Unser Ziel ist es nicht nur, Menschen mit Wohnraum zu versorgen, wir wollen den Menschen in unserer JuBa ein wirkliches Zuhause bieten.

Wohnungsbaugenossenschaft
der Justizangehörigen Frankfurt am Main e. G.
Homburger Landstraße 123, D-60435 Frankfurt am Main
Telefon (069) 61 09 24 - 0, Telefax (069) 61 09 24 - 25